Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt eine der wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats dar. Deshalb wurden dem Betriebsrat im BetrVG zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte auf diesem Gebiet eingeräumt, um körperlichen und psychischen Belastungen der Arbeitnehmer*inne...