Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat haben die gemeinsame Aufgabe, Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb einzugliedern (§ 166 SGB IX, § 80 I Ziff. 4 BetrVG). Doch wie genau könnte dieses »Eingliedern« funktionieren? Wie kann die Situation von Beschäftigten mit einer (Schwer-) Behinderung im eigenen Betrieb verbessert werden? Antworten darauf kann eine verbindliche Inklusionsvereinbarung geben. Sie soll Ziele und Maßnahmen zur Inklusion im einzelnem Betrieb beinhalten. Als Zielvereinbarung ist sie klar, konkret und abrechenbar. Durch die Verschiedenheit der Betriebe gibt es keine Inklusionsvereinbarung »von der Stange«. Im Seminar werden wir anhand einer betriebsbezogenen Bestandsaufnahme realistische und erreichbare Ziele erörtern. Damit erhalten die Teilnehmer*innen eine Basis für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte durch die Änderungen im SGB IX und BetrVG im Jahr 2016 gewonnen?
Beteiligungs- und Gestaltungsaufgaben der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats
Welche konkreten Möglichkeiten bieten sich zur Verbesserung der Teilhabe und zur Beschäftigungssicherung im Betrieb?
Welche Ziele sind sinnvoll?
behinderungsgerechte Beschäftigung: barrierefreie Arbeitsbedingungen vereinbaren
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 22.09.2025 - 24.09.2025 | BC03925 | Verfügbar |
Bad Orb | 08.12.2025 - 10.12.2025 | OE05025 | Verfügbar |