
Globale Konzentrationsprozesse führen zu vernetzten und intransparenten Unternehmensstrukturen. Immer mehr unternehmerische Entscheidungen werden nicht mehr auf Betriebsebene, sondern betriebsübergreifend für alle Arbeitnehmer*innen auf Unternehmens- und Konzernebene getroffen. Damit kommt der Arbeit des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des Konzernbetriebsrats (KBR) große Bedeutung zu. Das Seminar vermittelt Grundwissen zur Bildung, Zusammensetzung des GBR und des KBR sowie der Geschäftsführung. Wir behandeln Aufgaben des GBR und des KBR und dessen Rechtsstellung. Insbesondere erörtern wir die Rolle im Zusammenspiel mit dem EBR und im Zusammenhang mit der Unternehmensmitbestimmung. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden Beispiele für Gesamtbetriebsvereinbarungen zu ausgewählten Themen sowie praktische Handlungsanregungen.
Errichtung und Zusammensetzung GBR und KBR: Begriffsklärungen (Betrieb, Unternehmen, Konzern, AG, GmbH), gesetzliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Bestellung in den GBR, Ersatzmitglieder, Erlöschen der Mitgliedschaft, Bildung des KBR
Geschäftsführung des GBR und des KBR: Sitzungen, Beschlüsse, Stimmengewichtung, Schulungsansprüche, Kosten und Sachaufwand, Ausschüsse des GBR, Wirtschaftsausschuss
Zuständigkeiten und Rechtsstellung von GBR und KBR: Zuständigkeit des GBR kraft Gesetzes oder kraft Beauftragung, Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat, Zuständigkeit des KBR
Gesamtbetriebsvereinbarung (praktische Beispiele)
Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG)
GBR und KBR im Kontext der Interessenvertretung in Unternehmen und Konzernen (EBR, Unternehmensmitbestimmung)
Arbeit des Wirtschaftsausschusses auf GBRbeziehungsweise KBR-Ebene
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Inzell | 13.07.2026 - 17.07.2026 | K00026292 | Verfügbar |